Präambel

„VISIT-X“ ist eine Internetplattform, auf der sich interessierte Darsteller vor einer Kamera (die so genannten Darsteller oder „Sender“) potentiellen Besuchern der Internetseiten und sonstiger Dienste von VISIT-X präsentieren und mit diesen in direkten Kontakt treten können. Hierbei wird auch der Austausch von erotischen Inhalten toleriert. Es handelt sich bei VISIT-X um ein Angebot  "von Erwachsenen für Erwachsene". Die Teilnahme von Minderjährigen ist nicht gestattet. Der Dienst „VISIT-X“ steht hierbei unter mehreren Domainnamen zur Verfügung und wird im Weiteren allgemein als VISIT-X beschrieben.

Für die Teilnahme der Darsteller an VISIT-X akzeptieren diese ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von VISIT-X, welche am Ende dieser AGB zu finden sind.

Die Darsteller oder im Weiteren auch Sender genannt, bieten eigene Angebote zum Datenaustausch, insbesondere die Möglichkeiten zum Video-Chat über VISIT-X an. Der Darsteller ist in der Wahl seiner Vertragspartner sowie in der Wahl der Darstellungen frei. VISIT-X und die von VISIT-X beauftragen Sub-Unternehmer haben keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Darsteller. Der Darsteller ist selbständig tätig.

Einrichtung und Betrieb

VISIT-X wird betrieben von der VISIT-X B.V., Karspeldreef 14, 1101 CK Amsterdam, The Netherlands (Niederlande).

VISIT-X vermittelt lediglich Kontakte zwischen den Sendern und den Besuchern und übernimmt in eigenem Namen oder durch die Beauftragung von Dienstleistern unterstützende Leistungen, wie zum Beispiel technischen Support, Kunden- und Sendersupport, Softwareentwicklung und weitere Einzelleistungen.

VISIT-X hat einen Dienstleistungsvertrag mit der camPoint AG, Dr. Hermann-Neubauer-Ring 32, 63500 Seligenstadt, Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 41578, geschlossen. Die camPoint AG wird im Auftrag der VISIT-X B.V. die Angebote des Senders an unterschiedliche Plattformen vermitteln, insbesondere an die Plattformen von VISIT-X. Im Weiteren wird camPoint die Abrechnungen mit den Sendern vornehmen.

Dem Sender ist bekannt, dass VISIT-X neben www.visit-x.net weitere Plattformen unter unterschiedlichen Domainnamen betreibt, die auf eigenen oder fremden Namen registriert sind. Der Sender ist damit einverstanden, dass die von ihm angebotenen Darbietungen durch camPoint im Auftrag von VISIT-X auch an weitere Plattformen vermittelt werden.

VISIT-X steht es frei, zur Steigerung der Attraktivität von VISIT-X nach eigenem Belieben und ohne Aufpreis für die Darsteller weitere Angebote und Links für die Besucher von VISIT-X bereitzuhalten. Der Darsteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Umfang, eine bestimmte Gestaltung oder bestimmte Inhalte dieser Angebote.

VISIT-X ist es gestattet, für einzelne Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von VISIT-X jederzeit Sub-Unternehmer und sonstige Dritte einzuschalten, die dem Darsteller auf Verlangen zu benennen sind. Ein Widerspruchsrecht des Darstellers gegen die Einbindung des betreffenden Sub-Unternehmers besteht nicht. VISIT-X weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Einschaltung von Subunternehmern und anderen Dritten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung eine Weiterleitung von Daten an diese erfolgen kann, soweit der Datenschutz gesichert ist.

Bei Bildübertragung und Chat bestehen Leistungsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Darsteller und dem Besucher. VISIT-X erbringt hierbei lediglich technische Unterstützungsleistungen und stellt für diese die Zahlstelle dar. Etwas anderes gilt nur bei der Bezahlung des Kunden per Kreditkarte. In diesen Fällen wird die camPoint AG selbst Vertragspartner des Kunden.

Teilnahmevoraussetzungen und Nutzung der Angebote durch den Darsteller

Die Sender bestätigen durch Aktivieren des hierfür vorgesehenen Feldes die Kenntnisnahme und Akzeptanz der geltenden AGB. Die AGB werden nach Ermessen von VISIT-X und nach aktueller Rechtslage geändert. Auf etwaige Änderungen dieser AGB wird der Sender jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten AGB finden erst Anwendung wenn der Sender die Dienste von VISIT-X nach Erhalt des Hinweises erneut nutzt. Es ist Pflicht des Senders sich vor jeder Nutzung der Dienste von VISIT-X über etwaige Änderungen der AGB zu informieren.

Die Nutzung der Dienste von VISIT-X ist nur Darstellern gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind und die nach dem Recht des Staates, dessen Personalstatut sie unterliegen, volljährig sind. Jeder Darsteller muss vor der Anmeldung und Nutzung der Dienste von VISIT-X einen geeigneten Nachweis erbringen, aus dem sich ergibt, dass er über 18 Jahre alt ist. VISIT-X ist berechtigt, geeignete Daten abzufragen und/oder die Zusendung von für den Nachweis geeigneten Unterlagen per Post oder Telefax zu verlangen.

Der Darsteller verpflichtet sich, nach Vorgabe des Meldeformulars für Darsteller wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen (Anmeldedaten) und diese Daten bei Bedarf zu aktualisieren. Falls eine der Angaben, die der Darsteller gemacht hat, überholt, unvollständig, unwahr oder ungenau sein sollte oder falls für VISIT-X Veranlassung zu einer solchen Vermutung bestehen sollte, ist VISIT-X berechtigt, dem Darsteller fristlos zu kündigen und/oder den Zugang des Darstellers zu VISIT-X vorübergehend oder auf Dauer zu sperren oder zu löschen und den Darsteller von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienste gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.

Der Darsteller gibt sich selbst bei Anmeldung zur Identifikation einen Darstellernamen, ein Passwort und ein so genanntes Masterpasswort. Diese Daten sind vor Kenntnisnahme durch Dritte, insbesondere durch Minderjährige, zu schützen. Der Darsteller trägt die Verantwortung für jede Nutzung der Dienste von VISIT-X, die unter Verwendung seines Darstellernamens, Passwortes und Masterpasswortes erfolgt.

Der Darsteller verpflichtet sich, die im Sendertool abgedruckte Hausordnung zu beachten und ihr Folge zu leisten.

Verantwortlichkeit der Darsteller

Der Darsteller ist in der Wahl seiner Darbietungen und in der Wahl seiner Vertragspartner frei. Insbesondere kann er über Webmaster und/oder über bestimmte Internet-Portale gewonnene Besucher als Kunden ablehnen und/oder die Verbindung zu jedem Besucher und zu VISIT-X insgesamt jederzeit abbrechen.

Der Darsteller kann von einem beliebigen Standort tätig werden. Der Darsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die für seinen Standort gelten.

Der Darsteller trägt die Verantwortung für die Versteuerung der von ihm erwirtschafteten Gewinne im In- und ggf. Ausland.

Die Verantwortung für sämtliche Inhalte und Informationen (Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Bilder, Videos, etc.), die der Besucher im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Online-Angebots bezieht, trägt ausschließlich der jeweilige Darsteller.

VISIT-X übernimmt keine Verpflichtung zur Kontrolle der von den Darstellern in VISIT-X angebotenen Dienste auf ihrer Rechtmäßigkeit, ist aber zur jederzeitigen Protokollierung und Einsichtnahme berechtigt.

Dem Darsteller ist es untersagt, Informationen, Daten oder Darbietungen über VISIT-X anzubieten und zu übermitteln, die Computerviren enthalten oder geeignet sind, auf andere Weise Software, Daten und/oder Dateien von VISIT-X, anderen Darstellern oder Besuchern zu beeinträchtigen, zu verändern oder zu vernichten.

Dem Darsteller ist untersagt:

  1. Illegale Inhalte über das System von VISIT-X anzubieten und/oder auf Nachfrage durchzuführen; insbesondere sind bei den Darbietungen keine sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, Schutzbefohlenen oder Tieren erlaubt, ebenso wenig gewaltverherrlichende Darstellungen;
  2. Minderjährigen oder Schutzbefohlenen in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen;
  3. eine natürliche oder juristische Person zu belästigen, zu bedrohen, zu verleumden, in Bedrängnis oder Verlegenheit zu bringen oder diesen in sonstiger Weise Unannehmlichkeiten zu verursachen;
  4. in VISIT-X oder die mit VISIT-X verbundenen Server oder Netzwerke einzugreifen oder diese zu unterbrechen oder Vorschriften, Verfahren oder sonstige Regeln für Netzwerke, die mit VISIT-X verbunden sind, nicht einzuhalten;
  5. VISIT-X oder Teile davon, ihre Benutzung sowie den Zugang zu VISIT-X zu kopieren, zu vervielfältigen, nachzuahmen, zu verkaufen, weiter zu verkaufen oder für kommerzielle Zwecke gleich welcher Art zu nutzen, sofern ihm dies nicht ausdrücklich schriftlich von VISIT-X gestattet wurde;
  6. sich zugleich als Besucher bei VISIT-X unter einem anderen Namen anzumelden und seine eigenen Darbietungen über einen weiteren Internet-Anschluss zu besuchen;
  7. sich als eine andere Person auszugeben, beispielsweise als Vertreter von VISIT-X oder eines in sonstiger Weise für VISIT-X Verantwortlichen, oder eine nicht bestehende Beziehung zu solchen Personen vorzugeben;
  8. personenbezogene Daten anderer Darsteller oder Besucher zu erheben, zu verarbeiten oder auf sonstige Weise zu nutzen;
  9. werbende Maßnahmen jeglicher Art innerhalb seiner Darstellungen, die über VISIT-X angeboten werden, vorzunehmen, es sei denn, es handelt sich um Werbung für seine Tätigkeit als Darsteller bei VISIT-X;
  10. andere Darsteller und Besucher abzuwerben;
  11. nach Beendigung des Vertrages im Rahmen von VISIT-X Leistungen anzubieten; hiermit ist ausdrücklich auch eine erneute Anmeldung unter dem eigenen oder einem fremden Namen oder unter Pseudonymen, Künstler- oder Phantasienamen ausgeschlossen, es sei denn, VISIT-X stimmt einer erneuten Anmeldung vorher schriftlich zu.

Bei einem oder mehreren Verstößen gegen die im vorstehenden Absatz genannten Verbote, sowie bei Verstößen gegen die Hausordnung, ist VISIT-X berechtigt, die aktuelle Chat-Verbindung sofort zu beenden, dem Darsteller fristlos zu kündigen und ihn von VISIT-X auszuschließen. Sollten Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Darbietungen oder sonstige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegen, wird VISIT-X Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten und diese von jeglicher Nutzung der Dienste von VISIT-X ausschließen. Unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung und unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges, verpflichtet sich der Darsteller für jeden Verstoß gegen die im vorstehenden Absatz bezeichneten Verbote zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 pro Verstoß an VISIT-X; die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Des weiteren ist der Darsteller verpflichtet, VISIT-X von allen Ansprüchen Dritter und den damit zusammenhängenden Kosten freizustellen, die gegen VISIT-X oder von VISIT-X beauftragten Sub-Unternehmen aufgrund rechts- oder sittenwidriger Inhalte der von dem Darsteller über VISIT-X erbrachten Darbietungen und Chats oder aufgrund eines Verstoßes gegen die im vorstehenden Absatz bezeichneten Verbote erhoben werden, soweit VISIT-X selbst kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft.

Unlautere Werbung

Unlautere Werbung ist dem Sender untersagt. Unlautere Werbung ist insbesondere anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von Email, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, ohne dass eine Einwilligung (Opt-In) des Empfängers vorliegt oder in fremden Angeboten, ohne dass eine Einwilligung des Anbieters vorliegt. Des Weiteren ist unlautere Werbung insbesondere anzunehmen bei einer Werbung mit Email, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, bei der die Identität des Senders verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Im Übrigen ist unlautere Werbung anzunehmen bei einer Werbung die Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-tatbestände verwirklicht.

Besteht für VISIT-X der begründete Verdacht, dass der Sender unlautere Werbung getätigt oder veranlasst hat, so kann VISIT-X den Sender auffordern diesen Verdacht durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auszuräumen. Die eidesstattliche Versicherung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung im Original bei der von VISIT-X benannten Empfangsadresse vorliegen und die eindeutige Erklärung erhalten, dass der Sender weder selbst unlautere Werbung getätigt hat, noch andere Personen oder Unternehmen dazu veranlasst hat.

Hat der Sender innerhalb von fünf Werktagen keine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ist VISIT-X berechtigt Name, Adresse und weitere Daten des Senders an den oder die Betroffenen der unlauteren Werbung oder an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Für jeden Fall der unlauteren Werbung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 eingefordert. Der Vertrag mit dem Sender kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. VISIT-X kann den Sender für den aus der unlauteren Werbung unmittelbar und mittelbar entstandenen Schaden in Regress nehmen.

Software-Lizenz

camPoint gewährt dem Darsteller im Auftrag von VISIT-X ein kostenloses, einfaches, auf die Dauer dieses Vertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an der Software, mittels derer der Darsteller Besuchern, die über die Plattform VISIT-X Kontakt zu dem Darsteller aufnehmen, Bilder übermitteln kann, die über eine bei dem Darsteller installierte Kamera (zum Beispiel über eine so genannte Webcam) aufgenommen werden, und mittels derer der Online-Zugriff auf für die Leistungsabrechnung des Darstellers relevante Funktionalitäten, die auf dem Server von VISIT-X verfügbar sind, ermöglicht wird (unter anderem Einsicht in Kontostand). Die Lizenz berechtigt den Darsteller, die Software von der Plattform VISIT-X herunterzuladen, auf einem einzelnen Rechner zu installieren und hierauf zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, insbesondere für über VISIT-X angebotene Darstellungen und Chats, zu nutzen.

Abrechnung von Leistungen des Darstellers

VISIT-X bietet für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für über VISIT-X erbrachte Leistungen unterschiedliche Zahlungsverfahren an.

Der Darsteller kann, außer bei den Zahlungsverfahren die per Telefon abgerechnet werden, den Preis für seine Darbietungen innerhalb eines von VISIT-X vorgegebenen Rahmens selbst bestimmen. Der Darsteller hat die Möglichkeit, mittels Einstellung in der Software seinen Besuchern einen Preisabschlag für eine von dem Darsteller zu wählende Zeitdauer zu gewähren und jederzeit zu widerrufen. Der gewählte Preisabschlag bezieht sich auf den durch den Darsteller vorgegebenen Betrag pro Minute.

Der Darsteller ermächtigt hiermit VISIT-X und camPoint, alle Umsätze aus über VISIT-X angebotenen Darbietungen und Chats des Darstellers in eigenem Namen oder im Namen von Sub-Unternehmen einzuziehen.

VISIT-X erhebt zur Abrechnung mindestens die folgende Daten: die IP-Nummer des Nutzers, die Zugangsdaten des Darstellers und des Besuchers, die Dauer der Verbindung, die Uhrzeit und den Tag. Eine Zuordnung der Umsätze des Darstellers zu einzelnen Besuchern wird dem Darsteller gegenüber nicht ausgewiesen.

Die jeweils von dem Darsteller erwirtschafteten Umsätze sind online mittels des so genannten Masterpassworts durch den Darsteller abrufbar. Eine weitere gesonderte Auflistung und Übersicht wird von VISIT-X nicht erstellt. Darüber hinaus wird VISIT-X wöchentlich jeweils freitags für die vorausgegangene Kalenderwoche eine Abrechnung für den Darsteller erstellen. In dieser werden die für die Vergütung relevanten Daten aufgeführt und die sich hiernach errechnende Provision von VISIT-X gemäß den Vereinbarungen aus diesen AGB ausgewiesen. Der Darsteller kann jeweils donnerstags bis 24 Uhr GMT die Auszahlung für den darauf folgenden Freitag verlangen.

Darsteller mit einem deutschen Wohnsitz erhalten die Auszahlung ausschließlich mittels Überweisung an eine deutsche Kontoverbindung. Der Mindestbetrag für die Auszahlung beträgt Euro 50,00. Für Auszahlungen unter Euro 50,00 fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 an.
Darsteller mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland erhalten die Auszahlung mittels Zusendung eines Schecks, wobei Transaktionsgebühren der Banken zu Lasten des Darstellers gehen. VISIT-X erhebt für die Scheckauszahlung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00. Der Mindestbetrag für die Auszahlung per Scheck beträgt Euro 100,00. Für Auszahlungen unter Euro 100,00 fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 an.
Bearbeitungsgebühren werden von der Auszahlung einbehalten.
Für fehlgeleitete Auszahlungen aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Darstellers haftet ausschließlich der Darsteller. Anfallende Gebühren für fehlgeleitete Auszahlungen werden von der erneuten Auszahlung in Abzug gebracht.

Dem Darsteller ist bekannt, dass der Kunden bei unterschiedlichen Zahlungsverfahren einer Abbuchung widersprechen kann. Die hieraus resultierenden Korrekturen der Umsätze gehen in dem Verhältnis der Provision von VISIT-X und der an den Darsteller auszuzahlenden Beträge zulasten beider Parteien. VISIT-X ist ferner berechtigt, den Darsteller anteilig an zusätzlich für diese Fälle erhobenen Gebühren zu beteiligen, die von den Finanzdienstleistern (zum Beispiel Kreditkarteninstituten) und sonstigen Sub-Unternehmen die als Dienstleister für den Zahlungsverkehr auftreten erhoben werden.

Durch den Darsteller erwirtschaftete Umsätze, welche durch einen Missbrauch von Zahlungsmitteln jeder Art nicht zur Auszahlung kommen oder zu einer Stornierung der Zahlung bei VISIT-X führen, werden bei der nachfolgenden Abrechnung des Darstellers in Abzug gebracht oder der Betrag wird anteilig vom Darsteller zurückgefordert. Sollte VISIT-X Zahlungsausfälle ein- oder mehrmalig zugunsten des Darstellers aus Kulanzgründen ausgleichen, wird hiermit weder eine Rechtspflicht anerkannt noch der Verzicht auf ein Recht von VISIT-X erklärt.

VISIT-X behält sich das Recht vor, bei Auffälligkeiten hinsichtlich der dem Darsteller zuzuordnenden Umsätze eine eingehende Prüfung durchzuführen. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. VISIT-X ist berechtigt, die Auszahlung der dem Darsteller zuzuordnenden Umsätze bis zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts auszusetzen.

Vergütung von VISIT-X

Der Darsteller verpflichtet sich, an VISIT-X für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen eine Provision zu zahlen, welche von camPoint zu vereinnahmen ist. Die Höhe der Provision ergibt sich aus den nachfolgenden Absätzen und hängt davon ab, ob der Darsteller den Besucher unmittelbar über eine von VISIT-X betriebene Plattform oder über einen so genannten Webmaster und/oder über bestimmte Internet-Portale gewonnen hat, ferner von dem durch den Besucher gewählten Zahlungssystem.

Bei den Zahlungsverfahren Kreditkarte und Lastschrift erhält VISIT-X in der Regel eine Provision in Höhe von 50 % des Umsatzes. Bei über so genannten Webmaster und bestimmte Internet-Portale gewonnenen Besuchern erhält VISIT-X bei diesen Zahlungsverfahren in der Regel eine Provision in Höhe von 70 % des Umsatzes. Aus dieser Provision hat VISIT-X dem Webmaster und den Portalinhabern die diesen entsprechend der mit VISIT-X jeweils getroffenen Vereinbarung zustehende Vergütung abzuführen.

Bei den Zahlungsverfahren  die per Telefon abgerechnet werden erhält VISIT-X eine variable Provision auf Basis des jeweils für den Darsteller ausgewiesenen Bemessungsbetrages. VISIT-X ist verpflichtet, alle weiteren Dienstleister, insbesondere den Anbieter der Telefonmehrwertnummern, aus seiner Provision zu vergüten. Dem Darsteller wird ein fester Umsatz pro Minute ausgezahlt. Bei über Webmaster und bestimmte Internet-Portale gewonnenen Besuchern erhält VISIT-X bei diesen Zahlungsverfahren eine variable Provision auf Basis der jeweils für den Darsteller ausgewiesenen Bemessungsbetrages. Aus dieser Provision hat VISIT-X dem Webmaster und den Portalbetreibern die diesen entsprechend der mit VISIT-X jeweils getroffenen Vereinbarung zustehende Vergütung abzuführen.

Die jeweils gültigen Provisionssätze werden dem Sender über die Senderkonsole zugänglich gemacht.

Haftung von VISIT-X

Die Nutzung der Dienste von VISIT-X im Rahmen von VISIT-X erfolgt in eigener Verantwortung. Insbesondere haftet VISIT-X nicht für Schäden, inklusive Schäden aus Datenverlusten, die aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder Software aus dem Internet oder aufgrund sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit den Diensten oder der Nutzung von VISIT-X bei dem Darsteller entstehen.

Für Inhalte oder Darstellungen oder sonstiges Verhalten, das von Besuchern, anderen Darstellern oder sonstigen Dritten im Rahmen von VISIT-X erfolgt bzw. übermittelt wird, übernimmt VISIT-X keine Haftung.

VISIT-X übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit des Kommunikationsdienstes Internet und die genutzten Kommunikationswege und -einrichtungen. VISIT-X haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs oder des Verantwortungsbereichs ihrer Erfüllungsgehilfen und Sub-Unternehmer liegen.

VISIT-X übernimmt keine Gewähr für die Bonität der Besucher von VISIT-X.

VISIT-X übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von VISIT-X, sofern der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von VISIT-X liegen (bspw. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) über das Internet nicht zu erreichen ist.

VISIT-X haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, weiter für Schäden, die durch eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht ist die Haftung von VISIT-X der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit der Geschädigte nicht einen höheren Schaden nachweist. Im Falle eines Schadens, der auf grob fahrlässigem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen von VISIT-X beruht, ist die Haftung von VISIT-X der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Laufzeit/Kündigung/Kündigungsfolgen/Deaktivierung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Kündigung kann schriftlich oder durch Email erfolgen. Zur Verhinderung von Missbrauch, ist VISIT-X berechtigt, geeignete Merkmale zur Identifizierung des Kündigenden abzufragen.

Nach Beendigung des Vertrages ist der Darsteller verpflichtet, die Software für die Nutzung von VISIT-X und alle anderen von VISIT-X etwa zur Verfügung gestellten Rechte und Gegenstände an VISIT-X zurückzugeben und alle eventuell bestehenden Kopien der Software zu löschen.

Verstöße gegen die AGB von VISIT-X haben keinen Einfluss auf die Abrechnung von in Anspruch genommenen Leistungen, auch wenn der Darsteller und/oder Besucher aufgrund von solchen Verstößen von der Teilnahme an VISIT-X ausgeschlossen wurde und der Vertrag gekündigt worden ist.

Erwirtschaftet ein Darsteller 90 Tage keine Umsätze, erhält er von VISIT-X per Email eine Erinnerung, dass sein Darsteller-Account, sollte er weitere 90 Tage keine Umsätze erwirtschaften, deaktiviert wird. Das auf dem Online-Konto des Darstellers verbliebene Guthaben verfällt mit der Deaktivierung. Sollte das Konto ein Negativsaldo aufweisen, so wird VISIT-X dieses vom Darsteller zurückfordern.

Der Sender berechtigt VISIT-X, sämtliche vom Sender einmal zur Verfügung gestellten Bild-, Text- und Tonmaterialien ohne räumliche und gegenständliche Beschränkung während der Vertragslaufzeit ausschließlich zu nutzen. Insbesondere erhält VISIT-X das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlicher Wiedergabe und digitalen Zurverfügungstellung, zur Vermietung und Leihe, Sendung und Vorführung sowie zur Umgestaltung und Bearbeitung. Der Sender ist auch damit einverstanden, dass VISIT-X die Bild-, Text- und Tonaufnahmen für werbliche Zwecke auf der Internetplattform und anderen von VISIT-X betriebenen Plattformen nutzen darf. VISIT-X darf außerdem Dritten das einfache Nutzungsrecht für die Bild-, Text- und Tonmaterialien einräumen, sofern Dritte die Materialien explizit zur Werbung für die Darsteller einsetzen. VISIT-X kann die Bild-, Ton- und Textaufnahmen ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken vielfach nutzen, wie z.B. in Datennetzen, Datenbanken und in anderer digitaler Weise (auf CD-Rom, CD-I, CD-R, DVD und sonstige Datenträger).

Der Sender garantiert, nur eigenes Material von ihm persönlich zur Verfügung zu stellen, das Rechte Dritter nicht verletzt.

Der Sender überträgt VISIT-X unentgeltlich sämtliche Verwertungsbefugnisse seiner Urheberrechte und seines Rechtes am eigenen Bild. Der  Sender stellt VISIT-X bereits heute von allen Rechtsfolgen frei, die aus einer Weiterverbreitung von Bild-, Video-, Ton- und Grafikmaterialien des Senders durch Besucher in jeglicher Form resultieren. Er erkennt dabei an, dass VISIT-X die unberechtigte und illegale Weiterverbreitung durch unberechtigte Dritte nicht ausschließen und verfolgen kann.

Änderungen

VISIT-X weist darauf hin, dass sie in der Gestaltung von VISIT-X im Einzelnen frei ist; das gleiche gilt für die Bezeichnung der derzeit unter dem Namen "VISIT-X" betriebenen Plattform. Eine Änderung, Unterbrechung und/oder Einstellung einzelner oder aller Dienste ist zulässig. VISIT-X kann diesen Vertrag hierzu ganz oder teilweise kündigen und ggf. den Abschluss eines neuen Vertrages anbieten. VISIT-X wird den Darsteller über derartige Änderungen angemessene Zeit im Voraus informieren. Der Darsteller kann hieraus keine Rechte ableiten.

Sonstiges

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich nach niederländischem Recht. Beauftragt VISIT-X einen Sub-Unternehmer mit der Ausführung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von VISIT-X gilt für die vertraglichen Beziehungen zu diesem Dienstleister das jeweilige Recht gemäß dem Sitz des Dienstleisters sofern dieser der Europäischen Union angehört. Die Vertragssprache ist deutsch.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Erfolg den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen. Sollte sich eine solche Regelung nicht finden lassen, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.

(Gültiger Stand ab dem 29. Juli 2005)


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